Die Änderung betrifft alle Zusagen ab 1. Juni 2014. Über bereits gestellte Anträge informiert die KfW-Information für Multiplikatoren.
	Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen wurde die Möglichkeit von Teilsanierungen klarer geregelt und das Programmmerkblatt entsprechend angepasst.
                
                
                
                    
                        mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater